Dr. Daniel Fischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Herr Dr. Fischer ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Medizinrechts, des Mietrechts und des Bank- und Kapitalmarkrechts tätig. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Dr. Fischer liegt im IT- und Datenschutzrecht.
Im Medizinrecht berät Herr Dr. Fischer Sie unter anderem in Verfahren vor Zulassungsausschüssen, im Rahmen von Honorarstreitigkeiten mit Kassenärztlichen Vereinigungen, in Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie Plausibilitätsprüfungen und in Disziplinarverfahren.
Darüber hinaus berät Herr Dr. Fischer Sie in Fragen der (Tier-)Arzthaftung und tritt in Haftpflichtverfahren sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht für Ihre Interessen ein.
Im Bereich des gewerblichen und privaten Mietrechts berät Herr Dr. Fischer Sie unter anderem bei Fragen zu bestehenden bzw. noch abzuschließenden Mietverträgen und übernimmt für Sie gerne deren rechtliche Prüfung. Auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverträgen durch fristlose oder ordentliche Kündigung bzw. durch Aufhebungsvereinbarung ist Herr Dr. Fischer Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner. Herr Dr. Fischer unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Vermieter oder als Mieter sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Im Bereich des IT- und Datenschutzrechts berät Herr Dr. Fischer Sie u.a. im Zusammenhang mit allgemeinen und speziellen Fragen des Datenschutzes, aber auch bei der Erstellung bzw. Überarbeitung von Datenschutzerklärungen für Ihre eigene (Praxis-)Webseite. Herr Dr. Fischer unterstützt Sie bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen und der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen gem. der DSGVO und des BDSG. Zudem setzt sich Herr Dr. Fischer energisch und engagiert für die Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber IT-Dienstleistungsunternehmen ein.
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Frau Stracke
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